Diese Bedingungen gelten, wenn Sie als Verbraucher mieten – also überwiegend privat und nicht für Ihren Betrieb (§ 13 BGB). Mieten Sie gewerblich, gelten die Mietbedingungen für Gewerbekunden.
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über Baumaschinen, Geräte, Gerüste und Zubehör zwischen Stahluminium Metallbau Meisterbetrieb, Lessingstraße 10, 15732 Schulzendorf (Vermieter) und Ihnen als Verbraucher.
Wir vermieten nur an volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Bei der Übergabe weisen Sie sich bitte mit einem gültigen Ausweisdokument aus. Wir notieren dabei Name und Anschrift; eine Kopie des Ausweises fertigen wir nicht an.
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben. Individuelle Absprachen im Einzelfall gehen diesen Bedingungen immer vor.
Ihre Anfrage über diese Website ist unverbindlich und noch keine Buchung – auch dann nicht, wenn das Gerät als verfügbar angezeigt wird. Der Mietvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Anfrage in Textform bestätigen. Bis dahin kann das Gerät anderweitig vergeben sein.
Mit der Bestätigung erhalten Sie die Vertragsdaten, diese Mietbedingungen und die Widerrufsbelehrung noch einmal per E-Mail, damit Sie sie dauerhaft speichern können.
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Einzelheiten, Ausnahmen und das Muster-Widerrufsformular stehen auf der Seite Widerrufsrecht.
Soll die Miete früher beginnen, als die Widerrufsfrist läuft – der Regelfall –, bestätigen Sie das im Anfrageformular ausdrücklich. Widerrufen Sie danach, zahlen Sie nur den Anteil für die Tage, an denen Sie das Gerät tatsächlich hatten.
Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe und endet mit der Rückgabe am vereinbarten Ort. Ein Miettag sind 24 Stunden ab der Übergabe – nicht der Kalendertag. Holen Sie um 10 Uhr ab und bringen am nächsten Tag bis 10 Uhr zurück, ist das ein Miettag. Die Uhrzeiten stehen im Mietvertrag. Bis zu 60 Minuten Verspätung berechnen wir nicht; danach kommt für jeden angefangenen weiteren Zeitraum von 24 Stunden ein Miettag zum vereinbarten Tagessatz dazu. Reserviert ist das Gerät für die vereinbarten Kalendertage. Abgerechnet wird nach gestaffelten Tagessätzen: Ab der jeweils genannten Mietdauer gilt der rabattierte Tagessatz für sämtliche Miettage. Liegt die Mietdauer knapp unterhalb einer Stufe, berechnen wir höchstens den Preis dieser Stufe.
Der Berechnung liegt eine Nutzung von bis zu 8 Betriebsstunden je Miettag zugrunde. Darüber hinausgehende Betriebsstunden berechnen wir mit einem Achtel der Tagesmiete je Stunde.
Alle Preise auf dieser Website verstehen sich für Sie als Verbraucher einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 3 PAngV). Der Mietpreis gilt für das Gerät. Anlieferung, Abholung, Betriebsstoffe und Reinigung berechnen wir gesondert; die Beträge stehen vor der Anfrage in der Preisaufstellung. Je Auftrag kommt einmalig eine Servicepauschale von 11,78 € hinzu; sie deckt Übergabe, Einweisung und Abwicklung ab. Der Mindestauftragswert beträgt 35,70 € je Auftrag – liegt Ihre Summe darunter, stocken wir auf diesen Betrag auf. Gerechnet wird gegen den gesamten Auftrag einschließlich Anlieferung und Nebenkosten; die Kaution zählt nicht mit. Beides sehen Sie vor dem Absenden in der Preisaufstellung.
Wir dürfen eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Barzahlungen nehmen wir nur bis 1.000 € entgegen; darüber hinaus per Überweisung oder Karte.
Ruht die Baustelle länger – etwa durch Frost, Hochwasser oder eine behördliche Anordnung, und ohne dass Sie oder Ihr Auftraggeber das zu vertreten haben –, gilt ab dem 11. aufeinanderfolgenden Tag diese Zeit als Stillliegezeit: Sie zahlen dafür nur 75 % der Miete, und die vereinbarte Mietzeit verlängert sich entsprechend. Bitte teilen Sie uns Einstellung und Wiederaufnahme der Arbeiten mit.
Vor der Übergabe ist die beim Gerät genannte Kaution zu hinterlegen. Sie ist unverzinslich und wird nach Rückgabe und Prüfung des Geräts erstattet, gegebenenfalls unter Abzug offener Forderungen. Wir rechnen die Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe ab.
Wir übergeben das Gerät in einwandfreiem, betriebsfähigem und vollgetanktem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen. Sie dürfen es vor Mietbeginn besichtigen.
Bei Anlieferung muss zum vereinbarten Zeitpunkt eine Person am Einsatzort sein, die das Gerät entgegennimmt. Übergabe und Verantwortung für das Gerät gehen mit der Übernahme vor Ort auf Sie über. Ist niemand anwesend, können wir die Fahrt gesondert berechnen.
Bei Selbstabholung gehen Übergabe und Verantwortung mit der Übernahme auf unserem Betriebsgelände auf Sie über. Beladung und Ladungssicherung sind Ihre Sache. Bringen Sie ein geeignetes Fahrzeug und ausreichende Sicherungsmittel mit (Zurrgurte, Antirutschmatten, Keile) und prüfen Sie Durchfahrtshöhe, Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht. Ist das Fahrzeug für das Gerät erkennbar ungeeignet oder fehlen Sicherungsmittel, dürfen wir die Beladung ablehnen und die Abfahrt untersagen. Unterstützen wir beim Verladen, entbindet Sie das nicht von Ihrer Verantwortung für die Ladungssicherung.
Mängel, die bei der Übergabe erkennbar sind, zeigen Sie bitte sofort an, alle übrigen unverzüglich nach Entdeckung – ein Anruf oder eine kurze E-Mail genügt. Wir beseitigen rechtzeitig angezeigte Mängel auf unsere Kosten oder stellen ein gleichwertiges Gerät.
Zu jedem Gerät gehört eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache. Wir stellen sie digital bereit: als PDF auf der Geräteseite und über den QR-Code am Gerät. Zusätzlich erhalten Sie die wesentlichen Sicherheitshinweise in Papierform mit dem Gerät.
Sie haben jederzeit Anspruch darauf, die vollständige Bedienungsanleitung kostenlos in Papierform zu erhalten. Sagen Sie einfach Bescheid – bei der Buchung, bei der Übergabe oder später.
Bitte lesen Sie die Anleitung vor der ersten Inbetriebnahme. Auf Wunsch weisen wir Sie bei der Übergabe in das Gerät ein; bei Geräten mit erhöhtem Gefährdungspotenzial tun wir das immer.
Sie setzen das Gerät nur bestimmungsgemäß ein, beachten die Bedienungsanleitung sowie die Unfallverhütungs- und Straßenverkehrsvorschriften und schützen es vor Überbeanspruchung. Notwendige Wartung und Pflege im üblichen Umfang (reinigen, nachtanken, Ölstand prüfen) übernehmen Sie; Inspektionen und Instandsetzungen lassen Sie ausschließlich von uns ausführen.
Sie sorgen für den freien Zugang für An- und Abtransport, für erforderliche Genehmigungen und Absperrungen und für den gefahrlosen Einsatz vor Ort – Bodenverhältnisse, Gewichtsbeschränkungen, Leitungen im Boden.
Das Gerät darf ohne unsere Zustimmung in Textform nicht an Dritte weitergegeben und nicht ins Ausland verbracht werden. Den Einsatzort teilen Sie uns auf Anfrage mit; einen Wechsel bitte vorher ankündigen.
Mietgeräte ohne amtliches Kennzeichen sind nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ohne eigenen Haftpflichtversicherungsschutz ist nicht gestattet.
Sichern Sie das Gerät gegen Diebstahl, Beschädigung und unbefugte Inbetriebnahme – abschließen, nicht frei zugänglich stehen lassen, Schlüssel nicht am Gerät verstecken.
Macht ein Dritter Rechte an dem Gerät geltend – etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme –, sagen Sie uns bitte sofort Bescheid und weisen Sie den Dritten darauf hin, dass das Gerät uns gehört.
Bei einem Unfall unterrichten Sie uns, halten den Hergang möglichst lückenlos fest und warten unsere Weisung ab. Bei Verkehrsunfällen und beim Verdacht einer Straftat – Diebstahl, Sachbeschädigung – ziehen Sie bitte die Polizei hinzu.
Bis zur tatsächlichen Rückgabe tragen Sie die Obhut für das Gerät. Sie haften für Schäden und Verlust, die Sie zu vertreten haben. Für normale Abnutzung durch den vertragsgemäßen Gebrauch haften Sie nicht, ebenso wenig für zufällige Ereignisse ohne Ihr Verschulden.
Zu vielen Geräten bieten wir gegen Aufpreis eine Haftungsbegrenzung an (10 % der Miete). Sie begrenzt Ihre Haftung für Beschädigungen auf den beim Gerät ausgewiesenen Selbstbehalt. Die Haftungsbegrenzung ist keine Versicherung, sondern ein vertraglicher Haftungsverzicht von uns; ein eigener Versicherungsvertrag kommt dadurch nicht zustande.
Für einzelne Maschinen unterhalten wir stattdessen eine Maschinenbruchversicherung (10 % der Miete, 1.000 € Selbstbeteiligung je Schadensfall). Ob das für ein Gerät gilt, steht auf der Geräteseite. Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt Ihr Selbstbehalt 25 % des Schadens, mindestens den beim Gerät genannten Betrag – so rechnet auch unsere Versicherung.
Beide Absicherungen gelten nicht bei Vorsatz, bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch, bei Bedienung durch nicht eingewiesene Personen, bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung und bei Diebstahl nach nicht ordnungsgemäßer Sicherung. Bei grober Fahrlässigkeit dürfen wir die Begrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen.
Die Absicherung erfasst keine Schäden an fremdem Eigentum oder an Personen – dafür kommt Ihre private Haftpflichtversicherung in Betracht. Verschleißteile nach Ziffer 12 sind ausgenommen.
Versichern Sie das Gerät selbst, treten Sie uns Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung schon jetzt ab, damit wir den Schaden unmittelbar bei Ihrer Versicherung geltend machen können. Die vereinbarte Haftungsbegrenzung bleibt davon unberührt – Sie zahlen also nicht doppelt.
Bei Transporten mit Ihrem eigenen Fahrzeug gilt die Absicherung nicht.
Melden Sie Schäden, Störungen und Verlust bitte unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen in Textform. Diebstahl, Einbruch und Vandalismus zeigen Sie außerdem sofort bei der Polizei an und leiten uns eine Kopie der Anzeige weiter. Reparieren Sie nichts selbst.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – also solcher, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst möglich macht und auf die Sie vertrauen dürfen – und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Können wir das Gerät zu Mietbeginn nicht überlassen, stellen wir Ihnen nach Möglichkeit ein gleichwertiges bereit. Andernfalls können Sie nach angemessener Frist kündigen. Entsteht Ihnen durch eine von uns verschuldete Verzögerung ein Schaden, ersetzen wir ihn bei leichter Fahrlässigkeit bis zur Höhe des vereinbarten Tagessatzes je Arbeitstag der Verspätung.
Vermieten wir ein Gerät ausnahmsweise mit Bedienungspersonal, darf dieses nur zur Bedienung des Geräts eingesetzt werden, nicht zu anderen Arbeiten.
Verschleißmaterial – insbesondere Diamant-Bohrkronen, Trenn- und Diamantscheiben, Sägeblätter und Meißel – ist im Mietpreis nicht enthalten und wird nach der tatsächlichen Abnutzung gesondert berechnet. Das ist in der Branche üblich und schützt Sie davor, ein ganzes Teil kaufen zu müssen, obwohl Sie nur wenig getrennt oder gebohrt haben.
Grundlage ist eine Messung vor und nach der Miete. Beide Werte stehen im Übergabe- und im Rückgabeprotokoll, das Sie erhalten. Berechnet wird die gemessene Differenz je Messschritt zu dem Preis, der beim jeweiligen Gerät ausgewiesen ist. Dort finden Sie vor der Anfrage Neumaß, Verschleißgrenze, Messschritt, Preis je Messschritt und eine etwaige Mindestabnahme.
Ist eine Mindestabnahme ausgewiesen, berechnen wir sie auch dann, wenn die gemessene Abnutzung geringer ausfällt. Nutzen Sie ein Teil über die Verschleißgrenze hinaus ab oder zerstören es, berechnen wir den Restwert nach demselben Preis je Messschritt, höchstens jedoch den Wiederbeschaffungswert des Teils. Geben Sie ein Teil nicht zurück oder ist es nicht mehr messbar, gilt es als vollständig verbraucht.
Bitte melden Sie uns die Rückgabe vorher an. Geben Sie das Gerät betriebsfähig, gereinigt und vollgetankt zurück: Handgeräte abgewischt, größere Geräte von grobem Schmutz befreit, Baumaschinen besenrein.
In jeder Miete ist eine Reinigungspauschale enthalten (4,76 € für Handgeräte, 9,52 € für Geräte, 23,80 € für Baumaschinen, jeweils inkl. MwSt.). Übernehmen wir die Reinigung vollständig, berechnen wir das 2-fache der Pauschale. Derselbe Betrag fällt an, wenn ein Gerät stark verschmutzt zurückkommt. Fehlenden Kraftstoff berechnen wir nach der tatsächlich nachgetankten Menge je Liter zum ausgewiesenen Literpreis der jeweiligen Kraftstoffart (Diesel, Benzin oder Alkylat-Sonderkraftstoff) zuzüglich 17,85 € Betankungsaufwand; lässt sich die Menge nicht feststellen, berechnen wir die Nachtankpauschale von 41,65 €. Alle Beträge in dieser Ziffer verstehen sich inkl. MwSt.
Die Mietzeit endet mit dem Eintreffen des Geräts bei uns, frühestens mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Bei verspäteter Rückgabe berechnen wir den Tagessatz weiter.
Haben Sie das Gerät zur Abholung bereitgestellt, endet Ihre Obhutspflicht erst mit unserer tatsächlichen Abholung. Wir holen nach Ihrer Meldung unverzüglich ab.
Ist am Gerät etwas zu reparieren, das Sie zu vertreten haben, teilen wir Ihnen den Umfang mit und geben Ihnen Gelegenheit, ihn nachzuprüfen. Die geschätzten Kosten nennen wir Ihnen möglichst vor Beginn der Arbeiten. Für die Dauer dieser Instandsetzung berechnen wir den vereinbarten Tagessatz weiter.
Beanstanden wir bei der Rückgabe nichts, gilt sie als anerkannt: erkennbare Mängel machen wir sofort geltend, alle übrigen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eintreffen des Geräts. Danach können wir nichts mehr nachfordern.
Ein auf bestimmte Zeit geschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich nicht vorzeitig kündbar. Ist keine feste Mietzeit vereinbart, können Sie mit einer Frist von einem Tag kündigen, wenn ein Tagespreis vereinbart ist, von zwei Tagen bei einem Wochenpreis und von einer Woche bei einem Monatspreis. Unabhängig davon können Sie bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei stornieren. Danach berechnen wir 50 % der vereinbarten Miete, bei Nichtabholung ohne Absage die volle vereinbarte Miete. Ihnen bleibt der Nachweis, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Ihr Widerrufsrecht nach Ziffer 3 bleibt davon unberührt und geht diesen Regelungen vor.
Wir können außerordentlich kündigen, wenn Sie mit der Zahlung in Verzug sind, das Gerät nicht bestimmungsgemäß verwenden, es ohne Zustimmung Dritten überlassen oder ins Ausland verbringen.
Mitgelieferte Akkus und Batterien sind Teil des Mietgegenstands und vollständig zurückzugeben. Bitte tauschen Sie keine Akkus aus und verwenden Sie keine fremden Ladegeräte.
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können Batterien und Akkus, die Sie von uns erhalten haben, bei uns unentgeltlich zurückgeben. Dasselbe gilt für Transport- und Verkaufsverpackungen von Verschleißteilen. Einzelheiten stehen unter Rücknahme und Entsorgung.
Wie wir mit Ihren Daten umgehen, steht in den Datenschutzhinweisen.
Es gilt deutsches Recht. Für Sie als Verbraucher bleibt es beim gesetzlichen Gerichtsstand – wir vereinbaren keinen abweichenden.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand: 09/2026